Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat VI, BE v. 27.5.1999, RV/40x-16/14/98, 464. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Vorsteuerabzug, Scheingeschäfte, Glaubwürdigkeit, Hausgemeinschaft, Hilfs- oder Nebentätigkeiten) ein.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs. 1 BAO; § 21 Abs. 6/8 UStG 1972