Zusammenfassung: Über den Abschluss eines Hauptmietvertrages zwischen der Kommanditistin einer KG und gleichzeitigen Alleineigentümerin des Mietobjektes mit einer ihr nahe stehenden Kapitalgesellschaft unter sofortiger Unterbestandgabe and die KG stellt einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes dar.
Rechtsgrundlagen: § 22 Abs. 1 BAO; § 171 Abs. 1 HGB

