Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VfGH v. 1.10.1999, G 6/99, G26199, G 27199,G-85/99. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Erwerb von Wertpapieren, bedingte Anschaffungsgeschäfte, Gleichheitssatz, Börsenumsatzsteuer) ein.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 2 Z 3 KVG

