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Separation, bedingter Erbantritt und Konfusion

BeitragAufsatzRené RennerEF-Z 2024/22EF-Z 2024, 61 - 65 Heft 2 v. 16.2.2024

Vereinigen sich Recht und Verbindlichkeit in einer Person, erlöschen in der Regel beide. Das gilt aber nicht, solange diese Person ihren Erbantritt bedingt erklären oder die Verlassenschaft separieren kann. Inhalt und Rechtsfolgen dieser Ausnahmen sind die Themen dieses Beitrags.

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