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Vorsicht bei der Akteneinsicht!

EditorialAufsatzEdwin GitschthalerEF-Z 2023/116EF-Z 2023, 241 Heft 6 v. 23.10.2023

Auch wenn im Hinblick auf § 170 Abs 1 Satz 1 Geo in nicht zweifelhaften Fällen die Gerichtskanzlei im selbstständigen Wirkungsbereich (FN 1) Akteneinsicht gewähren darf, ist doch insb für Kindschafts- und Erwachsenenschutzverfahren im Hinblick auf § 141 AußStrG zweifelhaft, ob es überhaupt "nicht zweifelhafte" Fälle, in denen Akteneinsicht gewährt werden könnte, gibt.

Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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