Auch wenn im Hinblick auf § 170 Abs 1 Satz 1 Geo in nicht zweifelhaften Fällen die Gerichtskanzlei im selbstständigen Wirkungsbereich (FN 1) Akteneinsicht gewähren darf, ist doch insb für Kindschafts- und Erwachsenenschutzverfahren im Hinblick auf § 141 AußStrG zweifelhaft, ob es überhaupt "nicht zweifelhafte" Fälle, in denen Akteneinsicht gewährt werden könnte, gibt.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.