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Zulässigkeit technischer Überwachung in der Ehekrise Überlegungen aus Anlass der E 7 Ob 38/23y

BeitragAufsatzMiriam Freudenthaler, Thomas SchoditschEF-Z 2023/90EF-Z 2023, 200 - 203 Heft 5 v. 8.8.2023

In der Ehekrise werden im Hinblick auf ein bevorstehendes Scheidungsverfahren vermehrt technische Hilfsmittel zur Überwachung und Beweismittelbeschaffung herangezogen. Der Einsatz von Videokameras, GPS-Peilsendern und Sprachaufnahmegeräten kann jedoch weitgehende Konsequenzen nach sich ziehen. Der folgende Beitrag geht daher grundlegenden Fragen zum ehelichen Nachforschungsrecht im Spannungsverhältnis zwischen Art 8 MRK, technischer Überwachungsmethoden und der Haftung für Detektivkosten nach.

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