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Nachehelicher Unterhalt, Lebensgemeinschaft und die Folgen

RechtsprechungJudikaturEdwin GitschthalerEF-Z 2023/103EF-Z 2023, 224 - 225 Heft 5 v. 8.8.2023

§ 74 EheG; §§ 1293 ff, 1437 ABGB

Im Führen einer Lebensgemeinschaft allein liegt noch kein ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel, der die Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs gem § 74 EheG zur Folge hätte, doch ruht die Unterhaltsverpflichtung für die Dauer des Bestands einer Lebensgemeinschaft.

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