§ 66 EheG; Art XLII EGZPO
Steht dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten ein Rechnungslegungsanspruch gegen den unterhaltspflichtigen Ehegatten zu, wird ihm grundsätzlich auch Einsicht in aussagekräftige Geschäftsunterlagen gewährt, nicht jedoch ein Anspruch auf Aushändigung solcher Unterlagen.