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Eheschließung durch Stellvertretung und § 6 IPRG Überlegungen aus Anlass der E 5 Ob 42/22w

EF Kurz gesagtAufsatzMiriam Freudenthaler, Thomas SchoditschEF-Z 2023/49EF-Z 2023, 113 - 114 Heft 3 v. 20.4.2023

Eheschließung durch Stellvertretung und § 6 IPRG - Überlegungen aus Anlass der E 5 Ob 42/22w (FN 1)

A Eheschließung und IPR

Andere Länder, andere Sitten - und auch andere Ehegesetze. Die vorliegende E 5 Ob 42/22w zeigt deutlich, wie unterschiedlich Ehegesetze auf der Welt ausgestaltet sind und welche Herausforderungen damit einhergehen können.

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