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Beweisrechtliche Hotspots im Obsorgeverfahren

RechtsprechungJudikaturReinhard HuterEF-Z 2023/61EF-Z 2023, 139 - 140 Heft 3 v. 20.4.2023

§ 31, 105, 106 AußStrG

Das Pflegschaftsgericht hat im Obsorgeverfahren nicht immer einen Sachverständigen beizuziehen. Erhebungen und fachpsychologische Schlussfolgerungen der Familiengerichtshilfe können im Zusammenhalt mit anderen Beweismitteln eine ausreichende Entscheidungsgrundlage bilden.

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