Die - hetero- oder homosexuelle - Lebensgemeinschaft ist eine im österreichischen Recht fest etablierte "Einrichtung", bei der auf gesetzgeberischer Ebene allerdings lediglich klargestellt ist, dass es sich nicht um eine Ehe (§ 15 Abs 1 EheG:
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.