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Einsicht in Akten der Familien- und Jugendgerichtshilfe?

RechtsprechungJudikaturReinhard HuterEF-Z 2023/42EF-Z 2023, 89 - 92 Heft 2 v. 16.2.2023

§§ 15, 22, 106, 106b AußStrG

Ein Besuchsmittlungsbericht der Familien- und Jugendgerichtshilfe ist an das Gericht zu übermitteln und unterliegt dort der Akteneinsicht.

Darüber hinausgehende Aufzeichnungen der Familien- und Jugendgerichtshilfe sind nicht Teil des Gerichtsakts und unterliegen nicht der Akteneinsicht.

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