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Zur Beendigung einer Lebensgemeinschaft iSd § 725 ABGB - die Perspektive des Erblassers Zugleich eine Besprechung der E 2 Ob 97/22m

EF Kurz gesagtAufsatzGregor ChristandlEF-Z 2023/6EF-Z 2023, 18 - 20 Heft 1 v. 21.12.2022

In der E 2 Ob 97/22m musste sich der OGH mit der Frage auseinandersetzen, unter welchen Umständen eine Lebensgemeinschaft (LG) als aufgelöst zu gelten hat, damit der gesetzl angeordnete Widerruf gem § 725 ABGB eintreten kann.

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