§ 231 ABGB
Dem Unterhaltsberechtigten soll die seinem Bedarf nach zukommende Kaufkraftmenge zufließen. Da der Geldunterhalt den Naturalunterhalt am Aufenthaltsort abdecken soll, ist der Geldunterhalt für in Österreich lebende Kinder grundsätzlich auch in Euro zu bemessen und zuzusprechen. Dies muss naturgemäß auch für eine rückwirkende Neubemessung gelten.