§ 231 ABGB
Maßgebliches Kriterium für eine Reduktion der Geldunterhaltspflicht aufgrund einer überdurchschnittlichen Betreuung durch jenen Elternteil, in dessen Haushalt das Kind nicht überwiegend betreut wird, ist auch im Fall nahezu annähernd gleicher Betreuung, inwieweit dadurch im Haushalt des anderen (hauptsächlich betreuenden) Elternteils eine Ersparnis eintritt.