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Unternehmen - eingebracht oder nicht?

RechtsprechungJudikaturEdwin GitschthalerEF-Z 2023/10EF-Z 2023, 24 - 25 Heft 1 v. 21.12.2022

§ 82 Abs 1 EheG

(Auch) eingebrachtes unternehmerisches Vermögen ist, wenn keine Wertsteigerung oder Veränderung durch eheliche Leistungen vorliegt, gem § 82 Abs 1 Z 1 EheG von der Aufteilung grundsätzlich auszunehmen.

1 Ob 103/22m

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