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Gewinnthesaurierung und nacheheliche Aufteilung

BeitragAufsatzStefan HolzweberEF-Z 2022/109EF-Z 2022, 244 - 248 Heft 6 v. 19.10.2022

Nach hA gehören einbehaltene Unternehmensgewinne nicht zur Aufteilungsmasse. In der E 1 Ob 211/21t sprach der OGH jedoch kürzlich aus, dass diese in der Aufteilung uU durchaus von Relevanz sein können, wenn der Unternehmer-Ehegatte über die Ausschüttung disponieren kann. Dies gibt Anlass, die Folgen der Gewinnthesaurierung in der nachehelichen Aufteilung einer näheren Betrachtung zuzuführen.

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