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Die neuerliche Erbantrittserklärung

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2022/122EF-Z 2022, 280 - 283 Heft 6 v. 19.10.2022

§§ 161, 164 AußStrG

Die Rechtskraft einer Entscheidung über das Erbrecht, mit der Erbantrittserklärungen abgewiesen wurden, steht der neuerlichen Abgabe von Erbantrittserklärungen aus demselben Berufungsgrund bei unveränderter Sach- und Rechtslage entgegen. Die Erklärungen sind daher wegen entschiedener Sache zurückzuweisen.

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