§§ 142, 151 ABGB
Schon nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes (arg: "vom" Kind, "das" Kind) kommt die Antragslegitimation neben dem Mann nur jenem Kind zu, um dessen Nichtabstammung es geht, nicht jedoch bspw Geschwistern des Kindes.
9 Ob 32/22d
§§ 142, 151 ABGB
Schon nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes (arg: "vom" Kind, "das" Kind) kommt die Antragslegitimation neben dem Mann nur jenem Kind zu, um dessen Nichtabstammung es geht, nicht jedoch bspw Geschwistern des Kindes.
9 Ob 32/22d