vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterbrechung eines HKÜ-Verfahrens

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/56EF-Z 2019, 95 Heft 2 v. 18.2.2019

§ 111e AußStrG; HKÜ

"Rechtswirksam" iSd § 111e AußStrG ist eine (ausländische) Entscheidung, wenn ihr nach dem ausländischen Recht die Beschlusswirkungen iSd § 43 Abs 1 AußStrG (Vollstreckbarkeit, Verbindlichkeit der Feststellung oder Rechtsgestaltung) zukommen oder (mit anderen Worten) wenn ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung keine aufschiebende Wirkung hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!