vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Klarstellung zum Richtervorbehalt

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/55EF-Z 2019, 95 Heft 2 v. 18.2.2019

§§ 18, 19 RpflG

Überschritt der Wert des Aktivvermögens eines Pflegebefohlenen den nach § 19 Abs 2 Z 4 RpflG relevanten Wert zu irgendeinem Zeitpunkt während der Rechnungsperiode, kommt die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung bzw deren Versagung für diese Periode nicht dem Rechtspfleger, sondern dem Richter zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!