In den vergangenen Jahren hat sich die Ermittlung von Verstößen gegen straf- oder kartellrechtliche Bestimmungen durch Unternehmen bzw ihre Mitarbeiter immer mehr von einer hoheitlichen zu einer privaten Tätigkeit entwickelt. (FN ) Im Rahmen solcher internen Untersuchungen sind Unternehmen oft auf die Mitwirkung ihrer Mitarbeiter angewiesen. Diese sind aber erfahrungsgemäß (vorwiegend aus Angst vor zivil- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen) häufig nicht bereit, ohne weitere Zusagen des Unternehmens umfassend auszusagen. Durch Amnestievereinbarungen soll ein Anreiz geschaffen werden, indem Mitarbeiter von arbeits- oder zivilrechtlichen Konsequenzen aus den untersuchten Sachverhalten freigestellt werden. In diesem Artikel werden verschiedene Risiken und Chancen im Hinblick auf die mit Amnestievereinbarungen üblicherweise verbundenen Zusagen behandelt, nämlich insbesondere der Verzicht auf arbeitsrechtliche Maßnahmen.