Nach dem Buchpreisbindungsgesetz (BPrBG 2023) gilt die Preisbindung für Bücher auch für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel. Nach einer rezenten Entscheidung des OGH dürfen Onlineshops mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten jedoch zulässige Rabatte bewerben. Grund dafür ist das in der EC-RL verankerte und im Zuge der Umsetzung derselben in das ECG übernommene Herkunftslandprinzip. Letzteres erlaubt nach Ansicht des OGH ein Abweichen vom geltenden Buchpreisbindungssystem. Offen geblieben ist allerdings, ob und inwieweit die EC-RL auf Buchpreisbindungssysteme überhaupt Anwendung findet.