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Enteignungsvergütung für unmittelbar verursachte Vermögensnachteile

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2025/77ecolex 2025, 150 - 151 Heft 2 v. 26.2.2025

1. Nach dem klaren Wortlaut des § 65 Abs 1 lit b Tir StraßenG hat ein Enteigneter Anspruch (nur) auf unmittelbar durch die Enteignung verursachte Vermögensnachteile. Allfällige mittelbare Enteignungsfolgen, wie befürchtete Umsatzeinbußen, sind nicht von diesem Vergütungsanspruch erfasst.

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