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Echte Konkurrenz von Betrug und Geldfälschung

WirtschaftsstrafrechtRechtsprechungJudikaturHeidemarie Paulitschecolex 2025/41ecolex 2025, 81 - 82 Heft 1 v. 29.1.2025

Aufgrund unterschiedlicher Schutzfunktionen von § 232 Abs 2 StGB und §§ 146, 147 Abs 2, § 148 Fall 2 StGB ergibt sich nach dem abstrakten Verhältnis der strafbaren Handlungen zueinander keine Verdrängung der einen durch die andere, sodass stillschweigende Subsidiarität ausscheidet. Es ist von einer echten (Real-)Konkurrenz von § 232 Abs 2 StGB einerseits und §§ 146, 147 Abs 2, § 148 Fall 2 StGB andererseits auszugehen.

14 Os 98/23b

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