§ 82 Abs 1 GmbHG und § 52 AktG bemessen das Ausschüttungspotenzial nach der Bilanz. Dieses bilanzbezogene Schutzsystem hinterlässt Lücken, sodass Ausschüttungen an die Gesellschafter den finanzwirtschaftlichen Vorrang des Fremdkapitals unterlaufen können. Der Beitrag untersucht kriseninduzierte Ausschüttungssperren die das Kapitalerhaltungsregime ergänzen und existenzgefährdende Gewinnausschüttungen verhindern sollen.
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