Auch ein Prozessfinanzierer kann dem Quota-litis-Verbot nach § 879 Abs 2 Z 2 ABGB unterliegen, wenn dieser seinem Kunden Rechtsberatung erteilt oder versucht, Einfluss auf die Verfahrensführung durch den RA zu nehmen.
4 Ob 144/24s
Auch ein Prozessfinanzierer kann dem Quota-litis-Verbot nach § 879 Abs 2 Z 2 ABGB unterliegen, wenn dieser seinem Kunden Rechtsberatung erteilt oder versucht, Einfluss auf die Verfahrensführung durch den RA zu nehmen.
4 Ob 144/24s