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Zeitliche Grenzen der Klagszurücknahme ohne Anspruchsverzicht im bezirksgerichtlichen Verfahren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2024/584ecolex 2024, 1019 - 1020 Heft 12 v. 23.12.2024

1. Nach § 237 Abs 1 ZPO kann die Klage ohne Anspruchsverzicht und ohne Zustimmung des Bekl nur bis zum Einlangen der Klagebeantwortung oder des Einspruchs gegen den Zahlungsbefehl zurückgenommen werden. Die Bestimmung ist gem § 431 Abs 1 ZPO auch im bezirksgerichtlichen Verfahren anwendbar.

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