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(Analoge) Anwendung von § 11 MaklerG beim Rückforderungsanspruch zufolge rechtsgrundloser Zahlung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2024/576ecolex 2024, 1013 Heft 12 v. 23.12.2024

Der Rückforderungsanspruch wegen einer rechtsgrundlosen Zahlung nach § 6 Abs 4 MaklerG unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 11 MaklerG. Die Hemmung der Verjährung richtet sich nach dem analog anwendbaren § 11 Abs 2 MaklerG.

6 Ob 193/23k

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