Aufgrund eines VfGH-Erkenntnisses musste das datenschutzrechtliche Medienprivileg des § 9 DSG neu gefasst werden. Dazu liegt ein Entwurf der Justizministerin vor, in dem diese versucht, in einer komplexen Regelung den geforderten Ausgleich zwischen widerstreitenden Grundrechtspositionen zu schaffen.