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Mangelschäden, Mangelfolgeschäden und Erfüllungssurrogate in der Betriebshaftpflichtversicherung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturJan Philipp Meyer, Alexander Figlecolex 2024/534ecolex 2024, 937 Heft 11 v. 15.11.2024

1. In der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Ausführung der bedungenen Leistung grds nicht versichert, da das Unternehmerrisiko nicht auf den VR übertragen werden soll.

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