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Rechtswidrigkeit als entscheidendes Kriterium für die Anwendung der verfahrensrechtlichen Geheimnisschutzmaßnahmen nach § 26h UWG

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturThomas Adockerecolex 2024/552ecolex 2024, 964 - 965 Heft 11 v. 15.11.2024

Der verfahrensrechtliche Geheimnisschutz nach § 26h UWG setzt Rechtswidrigkeit des Erwerbs, der Nutzung oder Offenlegung eines Geheimnisses voraus; diese Rechtswidrigkeit muss im Verfahren auch vorgebracht werden.

9 Ob A 25/24b

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