Das neue Informationsfreiheitsrecht tritt zwar erst mit 1. 9. 2025 in Kraft, die Zeit sollte aber genutzt werden, um sich vorzubereiten. Dies gilt auch für die auf dem Markt agierenden öffentlichen Unternehmen.
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Das neue Informationsfreiheitsrecht tritt zwar erst mit 1. 9. 2025 in Kraft, die Zeit sollte aber genutzt werden, um sich vorzubereiten. Dies gilt auch für die auf dem Markt agierenden öffentlichen Unternehmen.
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