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Begriff "IPPC-Anlage" bzw "IPPC-Behandlungsanlage"

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2024/509ecolex 2024, 887 Heft 10 v. 11.10.2024

1. Eine IPPC-Anlage nach § 71b Z 1 GewO 1994 bzw IPPC-Behandlungsanlage nach § 2 Abs 7 Z 3 AWG 2002 unterliegt einem eigenen unionsrechtlich geprägten Anlagenbegriff, der vom Begriff der gewerblichen Betriebsanlage nach der GewO 1994 und dem der Betriebsanlage nach § 2 Abs 7 Z 1 AWG 2002 zu unterscheiden ist.

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