Das Inserieren einer Liegenschaft durch einen Immobilienmakler auf einem Fernabsatz- oder Dienstleistungssystem (zB willhaben.at), das von einem Dritten angeboten wird, ist von § 3 Z 2 FAGG erfasst.
Das Inserieren einer Liegenschaft durch einen Immobilienmakler auf einem Fernabsatz- oder Dienstleistungssystem (zB willhaben.at), das von einem Dritten angeboten wird, ist von § 3 Z 2 FAGG erfasst.