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Zu Vereinbarungen über die nachträgliche Anhebung des Mietzinses

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/468ecolex 2023, 757 Heft 9 v. 19.9.2023

Der Vermieter ist nach dem MRG grundsätzlich nur im Rahmen der Wertsicherungsvereinbarung zur einseitigen Anhebung des Mietzinses berechtigt. Ob eine nachträgliche Anhebungsvereinbarung auch die zwischenzeitig erfolgten Indexsteigerungen umfasst, ist im Wege der Auslegung zu klären.

8 Ob 6/23z

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