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VwGH zur Zurückziehung der Beschwerde nach Ergehen einer BVE und Stellung eines Vorlageantrags: Zulässig, aber wirkungslos

Öffentliches WirtschaftsrechtBeitragAufsatzMartin Köhlerecolex 2023/274ecolex 2023, 445 - 448 Heft 5 v. 10.5.2023

In einem Erk vom 24. 2. 2022, Ro 2020/05/0018 hat der VwGH neuerlich zu Fragen der Beschwerdevorentscheidung (BVE) im Verfahren nach dem VwGVG Stellung genommen. Er hat für den Fall der Zurückziehung einer Beschwerde, nachdem bereits eine BVE ergangen und ein Vorlageantrag gestellt war, ausgesprochen, dass die Zurückziehung zwar zulässig sei, das VwG nach der Zurückziehung der Beschwerde aber nicht mehr in der Sache entscheiden dürfe. Auch eine Aufhebung der BVE sei nicht möglich.

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