vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vereitelung der Mangelbehebung durch den Übernehmer

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturKatharina Pötzecolex 2023/176ecolex 2023, 313 Heft 4 v. 18.4.2023

1. Kann die Bauordnungswidrigkeit durch eine nachträgliche Bewilligung beseitigt werden, so gilt ein Rechtsmangel des öffentlichen Rechts selbst dann nicht als unbehebbar, wenn ein rechtskräftiger Beseitigungsauftrag vorliegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!