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Bauwerkvertrag: Risikozuordnung und Behauptungslast bei COVID-19-bedingten Mehrkosten bei Vereinbarung der ÖNORM B 2110

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2023/182ecolex 2023, 315 - 316 Heft 4 v. 18.4.2023

1. Bei Anwendung der ÖNORM B 2110 sind die Folgen der COVID-19-Pandemie grundsätzlich der Sphäre des Auftraggebers zugewiesen.

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