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NIS-2-RL: Wer trägt die Verantwortung im Unternehmen? Das "Leitungsorgan" in der NIS-2-RL

New Technologies & DigitalisierungBeitragAufsatzMartin Schiefer, Lukas B. Wieserecolex 2023/568ecolex 2023, 900 - 902 Heft 10 v. 17.10.2023

Um dem unionalen Cybersicherheitsrecht endlich zum Durchbruch zu verhelfen, sieht die NIS-2-RL scharfe Sanktionsmechanismen vor - neben Millionen- bzw Milliardengeldbußen für Unternehmen droht künftig auch den "Leitungsorganen" eine entsprechende Verantwortung. Der Beitrag geht dem Begriffsinhalt des "Leitungsorgans" auf den Grund und legt dar, weshalb ab (voraussichtlich) Oktober 2024 je nach gesellschaftsrechtlicher Ausgestaltung unterschiedliche Leitungspersonen ein erhebliches Interesse daran haben werden, dass "ihr" Unternehmen seine Cybersicherheitspflichten erfüllt.

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