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Wann sich einem Vertragspartner der GmbH eine verbotene Einlagenrückgewähr geradezu aufdrängen muss

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturLukas Peissl, David Prasserecolex 2023/538ecolex 2023, 850 - 852 Heft 10 v. 17.10.2023

1. Ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr kann einem Dritten - neben dem Falle der kollusiven Absprache - dann entgegengehalten werden, wenn sich diesem der Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr geradezu "aufdrängen" musste oder er davon positive Kenntnis hatte.

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