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Solidarbürgschaft von unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft; Bürgenregress und "besonderes Verhältnis"

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2023/543ecolex 2023, 855 Heft 10 v. 17.10.2023

Das Interesse der unmittelbaren Gesellschafter an der Kreditgewährung an ihre Tochtergesellschaft ist grundsätzlich stärker als das der ebenso für den Kredit mitbürgenden mittelbaren Gesellschafter. Das kann dazu führen, dass die unmittelbaren Gesellschafter kraft dieses besonderen Verhältnisses den Ausfall allein zu tragen haben.

6 Ob 195/21a

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