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GmbH: verbotene Einlagenrückgewähr zugunsten Dritter

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2023/542ecolex 2023, 854 - 855 Heft 10 v. 17.10.2023

1. Normadressaten der Regelungen über das Verbot der Einlagenrückgewähr sind grds die Gesellschaft und deren Gesellschafter. Dritte sind nur in Fällen von Kollusion sowie bei positiver Kenntnis oder wenn sich der Missbrauch geradezu aufdrängen musste, vom Adressatenkreis umfasst.

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