Die Vorgaben für befristete staatliche Beihilfemaßnahmen werden geändert bzw präzisiert, bis Ende Juni 2022 verlängert und Obergrenzen angepasst. Zur Umsetzung der europäischen Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa werden gemeinsame Unternehmen gegründet. Die Kom erlässt neue Schwellenwerte im Vergaberecht.
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