vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gegen periodisch verhängte Zwangsstrafen wegen Nicht-Offenlegung des Jahresabschlusses einer GmbH bestehen keine unions- oder verfassungsrechtlichen Bedenken

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2022/40ecolex 2022, 56 Heft 1 v. 19.1.2022

1. Zwangsstrafen nach § 283 UGB sind keine Strafen iSd Art 6 EMRK.

2. Die Verhängung von Zwangsstrafen in Abständen von zwei Monaten verstößt schon deshalb nicht gegen den Grundsatz ne bis in idem, weil die bestraften Handlungen verschieden sind und daher keine Identität des Sachverhalts vorliegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!