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Zur Haftung des Wohnungsinhabers bei Wasseraustritt

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2022/8ecolex 2022, 30 Heft 1 v. 19.1.2022

1. Die Eigenschaft als Mitbewohner in einer Eigentumswohnung, von der Wasser bzw Feuchtigkeit in die Nachbarwohnung austritt, begründet für sich noch keine Passivlegitimation als mittelbarer Störer für eine Abwehrklage nach § 364 Abs 2 bzw § 523 ABGB. Die vom Mitbewohner nicht selbst verursachte Störung könnte diesem nur dann zugerechnet werden, wenn für diesen - was im konkreten Fall nicht der Fall war - die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit bestünde, die störenden Handlungen Dritter zu steuern oder gegebenenfalls zu verhindern.

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