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COVID-19-Verkehrsbeschränkungen in Zusammenhang mit Verdienstentgang nach § 32 EpiG und Krankenständen

Aus der Praxis – Für die PraxisElisabeth Hansemann, Fabian GamperDRdA-infas 2022, 337 Heft 5 v. 1.9.2022

Mit einer Pressekonferenz Ende Juli hat der Gesundheitsminister das Ende der Absonderungen bei COVID-19-positiven Personen verkündet. Ab 1.8.2022 gelten die sogenannten Verkehrsbeschränkungen als Mittel im Pandemiemanagement. 1)1)https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/verkehrsbeschraenkungen.html (Stand 17.8.2022).) War bisher – zumindest in der politischen Kommunikation2)2)Zu Meinungsverschiedenheiten in der rechtlichen Literatur siehe unten 3.4.) – klar, dass bei Absonderungen jedenfalls ein Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz zusteht, ist spätestens durch die Implementierung der Verkehrsbeschränkungen und die (nun auch öffentlich zugestandene) Möglichkeit eines Krankenstands bei einer COVID-19-Infektion eine differenziertere Betrachtung angebracht.

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