Mit einer Pressekonferenz Ende Juli hat der Gesundheitsminister das Ende der Absonderungen bei COVID-19-positiven Personen verkündet. Ab 1.8.2022 gelten die sogenannten Verkehrsbeschränkungen als Mittel im Pandemiemanagement. 1)) War bisher – zumindest in der politischen Kommunikation2)) – klar, dass bei Absonderungen jedenfalls ein Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz zusteht, ist spätestens durch die Implementierung der Verkehrsbeschränkungen und die (nun auch öffentlich zugestandene) Möglichkeit eines Krankenstands bei einer COVID-19-Infektion eine differenziertere Betrachtung angebracht.

