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Nachfrage beim Betriebsrat bezüglich Kündigungsgrund stellt keine Aufforderung zur Kündigungsanfechtung dar – Voraussetzung für subsidiäres Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers nicht erfüllt

EntscheidungenArbeitsrechtLynn RothfischerDRdA-infas 2022/133DRdA-infas 2022, 287 Heft 5 v. 1.9.2022

OGH 22.4.2022, 8 ObA 29/22f

§ 105 Abs 4 dritter Satz ArbVG

Die Kl war seit 1.4.2020 bei der Bekl als Angestellte beschäftigt. Am 15.4.2021 sprach die Bekl gegenüber der Kl die Kündigung aus. Der BR widersprach der Kündigung. Einen Tag nach Zugang der Kündigung erkundigte sich die Kl beim Vorsitzenden des BR per Mail nach dem Kündigungsgrund, woraufhin der BR ein persönliches Gespräch in Aussicht stellte. Weitere Korrespondenzen mit dem BR fanden nicht statt.

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