OGH 22.4.2022, 8 ObA 29/22f
§ 105 Abs 4 dritter Satz ArbVG
Die Kl war seit 1.4.2020 bei der Bekl als Angestellte beschäftigt. Am 15.4.2021 sprach die Bekl gegenüber der Kl die Kündigung aus. Der BR widersprach der Kündigung. Einen Tag nach Zugang der Kündigung erkundigte sich die Kl beim Vorsitzenden des BR per Mail nach dem Kündigungsgrund, woraufhin der BR ein persönliches Gespräch in Aussicht stellte. Weitere Korrespondenzen mit dem BR fanden nicht statt.

