Der KollV für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) ist mit 1.3.2002 in Kraft getreten. Sein 20-jähriges Bestehen ist Anlass für diesen Beitrag. In ihm sollen einige besonders wesentliche spezifische Besonderheiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Rsp und die jüngsten Änderungen der Kündigungsregelungen in einem Überblick dargelegt werden.

