Eine Anerkennung als Berufskrankheit löst in der UV weitreichende Folgen für die Versicherten aus. Sie bewirkt einerseits eine, im Vergleich zur KV, bessere Heilbehandlung und kann andererseits eine finanzielle Abgeltung in Form einer Versehrtenrente zur Folge haben. Die Anerkennung kann jedoch grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Erkrankung auf eine berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist. Dies kann bei Krankheiten problematisch sein, die erst Jahrzehnte nach dem Kontakt ausbrechen, wie ein Fall aus der Praxis zeigt.

